DUK:PortfolioKonzept

Risikostreuung und Anlagemanagement bei U-Kassenzusagen

Portfolio-Konzept
heißt:

  • der Dotierungsbetrag wird auf mehrere Zusagen verteilt.
  • Ab 400 Euro Dotierungsbetrag kann sich eine Streuung auf mehrere Zusagen lohnen.
  • Im Laufe der Zeit ist das Portfolio um weitere Zusagen erweiterbar - es “atmet”.

DUK:TantiemenModell

NEU: Kombination mit Treuhandkonto möglich!

Sonderzahlung in U-Kassenzusage umwandeln

  • Die Tantieme bzw. Sonderzahlung verbleibt im Unternehmen (s. Entgeltumwandlungsvereinbarung).
  • Die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter erhält stattdessen eine Versorgungszusage über die DUK.
  • Die erteilte Versorgungszusage wird bis zum Rentenbeginn mit gleichbleibenden Beiträgen ausfinanziert.

DUK:FirmenRente

Optimale Bindungswirkung durch Baustein-Konzept

Baustein-Konzept erhöht Personalbindung

  • Jeder vom Unternehmen zugesagte Baustein ist bereits bei Erteilung vollständig ausfinanziert
  • Steht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unabhängig von deren beruflichen Werdegang in voller Höhe zu.
  • wann immer es die wirtschaftliche Lage zulässt, können weitere Bausteine zugesagt werden.

BAV in öffentlichen Betrieben

Systemvorteil bei Entgeltumwandlung über DUK – Kooperation mit (VKB)

VKB über DUK im öffentlichen Dienst einsetzen

  • Tarifvertrag schreibt "öffentliche" Versicherungs­unternehmen in der Entgelt­umwandlung vor.
  • VKB ist Versicherungsanstalt des öffent­lichen Rechts.
  • Direktversicherung ist in öffent­lichen Betrieben bereits durch Zusatz­versorgung "belegt".
  • Es können stets bis 4 % der BBG Sozial­versicherungsbeiträge gespart werden.

Der Formulargenerator

Das leistungsstarke Online-Tool zur Einrichtung der Zusage über die DUK

Der Formulargenerator

Der Formulargenerator erzeugt Zip-Ordner mit allen erforderlichen Unterlagen als PDF-Dateien – DSGVO-konform und mit Passwort schützbar.

Für die meisten Versicherungspartner können auch Rückdeckungs­versicherungen berechnet und Antragsunterlagen erstellt werden!

Hier geht es zur Registrierung/Anmeldung.

Praxis-Tipp

Brachliegende Zeitwertkontenguthaben über die DUK in Betriebsrente überführen

Darum geht's

  • Viele Zeitwertkonten von "Organen" liegen seit 2009 brach.
  • Für Zeitwertkonten sind Rückstellungen zu bilden ("SV-Luft").
  • Sie können als Sonderzahlung ausgeschüttet werden.
  • Mit dem DUK:TantiemenModell können Sonderzahlungen in Betriebsrente umgewandelt werden.

Über uns

Die Deutsche Unterstützungskasse ist eine freie Unterstützungskasse, die unabhängig von einem Versicherungsunternehmen ausschließlich kongruent rückgedeckte Unterstützungskassenzusagen umsetzt und inzwischen zu den führenden Anbietern im Markt gehört.

In erster Linie fühlen wir uns den Unternehmen verpflichtet, in deren Auftrag wir Zusagen der betrieblichen Altersversorgung durchführen. Besonderheit: Jede Zusage kann mit Hilfe eines anderen Versicherungsprodukts ausfinanziert werden – auch von unterschiedlichen Versicherungsunternehmen.

Außerdem beraten wir alle Parteien bei Entwicklung und Umsetzung von Versorgungskonzepten – unabhängig, frei und kostenlos.

Nutzen Sie uns als Diskussionspartner zu sämtlichen Themen der betrieblichen Altersversorgung – auch über den Durchführungsweg der Unterstützungskasse hinaus, wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen!

Christian Willms Portrait

Christian Willms
Vorstand Deutsche Unterstützungskasse

Erteilung einer kongruent ausfinanzierten Zusage über die DUK: so wird es gemacht

Schritt 1: Erstellung der arbeitsrechtlichen Musterunterlagen/Auswahl der Rückdeckungsversicherungen

Nachdem klar ist, dass eine Unterstützungskassenversorgung über die DUK zugesagt werden soll, können sämtliche Unterlagen über den Formulargenerator zusammen mit den Unterlagen zur Beantragung der Rückdeckungsversicherungen erzeugt werden oder stehen im Formularcenter zur Verfügung.

Zur Ausfinanzierung der Zusage können dabei Rückdeckungsversicherungen von nahezu allen relevanten Anbietern verwendet werden.

Der Auswahlprozess findet in der Regel unter Zuhilfenahme von Versicherungsvermittlerinnen und -vermittlern mit Spezialkenntnissen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung statt.


Schritt 2: Erstellung der Leistungsausweise

Das Unterlagenpaket wird in eingescannter Form komplett an info@deutsche-ukasse.de gesandt oder per Post an Deutsche Unterstützungskasse, Barmbeker Str. 2, 22303 Hamburg.

Wir prüfen sämtliche Unterlagen, zeichnen die Rückversicherungsanträge gegen und senden diese an die Versicherungsgesellschaften.

Nach Vorlage der Versicherungspolicen erstellen wir die Leistungsausweise für die Versorgungsanwärterinnen und -anwärter und versenden diese zusammen mit den gegengezeichneten Leistungsplänen und Vereinbarungen.


Schritt 3: Durchführung und Abwicklung der Versorgungszusagen

Von nun an sind wir der erste Ansprechpartner für sämtliche Fragen rund um die Durchführung und Verwaltung der Zusagen in der Anwartschafts- und Rentenphase.


Wichtige Informationen für Vermittlerinnen und Vermittler:

1. Einer gesonderten Vereinbarung zur Nutzung der DUK bedarf es für Vermittlerinnen und Vermittler nicht – die DUK wird direkt vom Trägerunternehmen mit der Durchführung der Zusagen beauftragt.

2. Die Vergütung für die Vermittlung der Rückdeckungsversicherungen erhalten die Vermittlerinnen bzw. Vermittler entweder direkt vom Trägerunternehmen in Form von Honorar oder direkt von den Versicherungsgesellschaften.

Je nach Versicherungsunternehmen, Region, Vertriebsweg oder auch Aktualität der Vereinbarung können Sonderreglungen gelten oder ist ein Nachtrag zur Vereinbarung notwendig. Bitte informieren Sie sich hierzu beim jeweiligen Versicherungsunternehmen.


Risikostreuung und Anlagemanagement bei Unterstützungs­kassenzusagen

Einmalige Sonderzahlung in eine Unterstützungskassen­zusage umwandeln

Das firmenfinanzierte Baustein-Konzept zur Personalbindung


Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde bei Personenbezeichnungen teilweise nur die männliche bzw. weibliche Form verwendet. Dies stellt keine Benachteiligung anderer Geschlechter dar. Wenn die männliche bzw. weibliche Personenbezeichnung gewählt wurde, ist dies nicht geschlechterspezifisch, sondern es sind stets auch andere Geschlechtsformen gemeint.